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Tätigkeitsfelder

Die Starthilfe arbeitet in enger Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe und bietet nach dem Subsidiaritätsprinzip eine Reihe ambulanter und stationärer Jugendhilfemaßnahmen gem. §§ 27, 28, 29, 30, 31, 34, 35, 36, 41, 52, 71, 75 und 76 KJHG.


 

Pädagogisches

Wochenende

 

Das Pädagogische Wochenende ist ein Arbeitsprojekt, das den Gedanken der Sühne und Wiedergutmachung für begangenes Unrecht mit anderen, rein pädagogischen Zielen, verbinden will.  Diese Maßnahme soll von den Teilnehmern dementsprechend nicht als Belohnung oder alternatives Freizeitangebot aufgefasst, sondern als eine Art Sanktion gesehen werden.
Die Maßnahme dauert zwei Tage und wird über ein Wochenende durchgefüht. Dabei werden maximal zwölf Teilnehmer von zwei bis drei Betreuern begleitet. Die Teilnahme ist einmalig und für Jugendliche und Heranwachsende beiderlei Geschlechts im Alter zwischen 14 und 21 Jahren vorgesehen.
Während des Pädagogischen Wochenendes werden die Teilnehmer mit einer für sie in der Regel ungewöhnlichen Situation konfrontiert: Abgeschiedenheit, Eingebundensein in einen festen Ablaufplan, schlichte Unterbringung, Selbstversorgung, das Fehlen von gewohnten Konsumsituationen, anstrengende körperliche Arbeit sowie Konfrontation mit der Straftat und der eigenen Lebenssituation.
Der Konsum von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen ist verboten und wird unterbunden. Ebenso ist der Betrieb von Radio, Fernseher, Handy und sonstigen elektronischen Geräten während dieser Zeit untersagt.
Die Abgeschiedenheit und das Fehlen von elektronischen Medien reduzieren die gewohnte Reizüberflutung drastisch. Gewöhntes Konsumverhalten kann dadurch bewusst gemacht und hinterfragt werden, Handlungskompetenzen werden erlernt, Konflikte müssen gelöst und Spannungen abgebaut werden. Aufgaben wie Kochen, Spülen und Putzen werden als Dienste verteilt.