Was ist TOA?
        	    
      	    
Der Täter-Opfer-Ausgleich  umschreibt das Angebot an Täter und Opfer,  nach erfolgter Straftat durch  Einschalten eines neutralen  Konfliktschlichters oder Vermittlers  außergerichtlich eine von allen  akzeptierte Regelung zu finden. Er ist dazu geeignet,  die zwischen Täter und  Opfer entstandenen Konflikte beizulegen oder zumindest  zu entschärfen. 
  
              Die Möglichkeiten der Konfliktregelung sind vielfältig und  abhängig von den vorhandenen Bedingungen. 
  
              Ergebnisse  von erfolgreichen Konfliktregelungen können  sein: schriftliche oder mündliche,  Entschuldigungen, direkte  Begegnungen in Form von, Konfrontationsgesprächen  oder  Schlichtungsgesprächen, Schadensersatzleistungen in Form von   Schmerzensgeld,  Sachleistungen,  Arbeitsleistungen und Geldbußen, die von   beiden Parteien unter Mithilfe des Vermittlers vereinbart werden. 
  
              Voraussetzung und Zielsetzung muss dabei nicht immer und  notwendigerweise sein, dass sich Täter und Opfer begegnen und ein gemeinsames  Gespräch stattfindet.
  
  
 
Aufgaben der 
Koordinierungsstelle      
              Der Koordinator schlägt nach Sichtung der Akten den geeigneten   Konfliktschlichter vor oder übernimmt selbst die Durchführung des   Ausgleichsverfahrens.
              
Die Koordinierungsstelle macht eine systematische   Erhebung und Auswertung aller Ausgleichsfälle. Die Koordinierungsstelle   überwacht die Ausgleichsleistungen und verwaltet den Opferfond.
Die  Koordinierungsstelle leitet die Konfliktschlichter  an und organisiert  Fortbildung und Supervision. Die  Koordinierungsstelle organisiert regelmäßigen  Erfahrungsaustausch  zwischen Justiz und Konfliktschlichtern.