Pädagogisches Wochenende

Die AG Starthilfe führt einen sozialen Trainingskurs durch mit dem Ziel, eine sinnvolle Alternative und Ergänzung zum Zuchtmittel Freizeitarrest und anderen richterlichen Weisungen anzubieten.

Die einmalige Teilnahme an unserem Sozialen Trainingskurs in Form eines Pädagogischen Wochenendes soll diese Alternative darstellen. Für den Jugendlichen soll der Sinnzusammenhang zwischen Straftat, Gerichtsverhandlung und daraus folgender Konsequenz erhalten bleiben.

Daher ist es uns ein Anliegen, den Jugendlichen möglichst bald nach Urteil und Zuweisung eine Teilnahme an einem Pädagogischen Wochenende zu ermöglichen. So bieten wir jährlich mehrere Termine nach Bedarf für diese Maßnahme an.

Die Jugendlichen werden mit einer für sie in der Regel ungewöhnlichen Situation konfrontiert.

Sie erleben

Abgeschiedenheit, Eingebundensein in einen festen Ablaufplan, schlichte Unterbringung, Selbstversorgung und das Fehlen von gewohnten Konsumsituationen, anstrengende körperliche Arbeit, Konfrontation mit der Straftat und der eigenen Lebenssituation.

Die Maßnahme dauert zwei Tage und wird über ein Wochenende durchgeführt. Maximal 12 Teilnehmer werden von 2-3 Betreuern begleitet.

Die Unterbringung ist bewusst einfach gehalten. In der näheren Umgebung gibt es weder Gaststätten noch Geschäfte. Der Tagesablauf ist durch ein festes Programm geregelt. Am Samstagnachmittag ist die Durchführung der gemeinnützigen Arbeit vorgesehen. Am Sonntag bilden pädagogisches Gruppengespräch und Erlebnispädagogik die Schwerpunkte des Programms. Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist verboten und wird unterbunden. Ebenso ist der Betrieb von Radio, Fernseher und sonstigen elektronischen Geräten untersagt.

Ziele

Gemeinnützige Arbeiten in der Gruppe sollen den Gemeinsinn fördern. Vor Ort werden z.B. Waldstücke gesäubert, Unkraut gejätet, Baumwurzeln gerodet oder Erdarbeiten durchgeführt. Der dahinterstehende Gedanke der Sühne und Wiedergutmachung für begangenes Unrecht wird im pädagogischen Gruppengespräch vertieft.

 Im pädagogischen Gruppengespräch wird auch der Tathintergrund der Straftat reflektiert und so der Bezug zur aktuellen Lebenssituation hergestellt.  Informationen über unser Strafrechtssystem werden vermittelt und die Progression der staatlichen Sanktionen bei Wiederholungstaten verdeutlicht.  

Abgeschiedenheit und das Fehlen von elektronischen Medien reduzieren die gewohnte Reizüberflutung drastisch. Gewöhntes Konsumverhalten kann dadurch bewusst gemacht und hinterfragt werden.  Handlungskompetenzen werden erlernt. Konflikte müssen gelöst und Spannungen abgebaut werden. Aufgaben wie Kochen, Spülen und Putzen werden als Dienste verteilt.

Alternatives Freizeitverhalten wird durch ein breites Angebot an sportlichen Aktivitäten, Wanderungen und Spiele gefördert.

Die Erlebnispädagogik steht dabei im Vordergrund. Dieses Pädagogische Wochenende soll von den Teilnehmern nicht als Belohnung oder alternatives Freizeitangebot aufgefasst werden. Vielmehr ist es ein Arbeitsprojekt, das den Gedanken der Sühne und Wiedergutmachung für begangenes Unrecht mit anderen, rein pädagogischen Zielen verbinden will.

Zielgruppe

Jugendliche und junge Heranwachsende beiderlei Geschlechts im Alter zwischen 14 und 21 Jahren. Erst- und Wiederholungstäter im unteren Bereich der Deliktschwere.

Zuweisung

Die Zuweisung erfolgt durch die zuständigen Amtsgerichte als richterliche Weisung nach dem § 10 JGG und als Alternative zum Freizeitarrest nach dem § 16 JGG. Zuweisungen sind bisher erfolgt durch die Amtsgerichte Trier, Bernkastel-Kues, Wittlich, Bitburg, Hermeskeil und Saarburg.

Kursdauer

Die Teilnahme am Pädagogischen Wochenende ist in der Regel einmalig und dauert 2 Tage