Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft

Peter Caesar Haus

Das Peter-Caesar-Haus ist Eigentum der Arbeitsgemeinschaft Starthilfe e.V. und befindet sich in der Bitburgerstraße in Trier.

Das dreistöckige Haus verfügt über zwei abgeschlossene 2-Zimmer- Wohnungen und zwei Einzelappartements, so dass sechs Plätze zur Verfügung stehen. Die räumlichen Gegebenheiten ermöglichen einerseits einen Gruppenansatz, andererseits die Möglichkeit für jeden jungen Menschen, sich in einen eigenverantwortlichen Bereich zurückzuziehen und dafür Verantwortung zu übernehmen.

Das Haus wird geleitet von einer Diplom-Sozialarbeiterin, ergänzt durch einen Diplom-Sozialarbeiter und einen Erzieher. Pädagogikstudenten gewährleisten eine Nachtanwesenheit.

Die Unterbringung erfolgt nach den §§ 34 und 41 KJHG sowie in Ausnahmefällen nach § 72 BSHG.

Personenkreis

Für die Unterbringung kommen junge Menschen im Alter ab 16 Jahren in Frage, die: aufgrund von Milieu und/oder Familienverhältnissen Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensdefizite aufweisen, eine labile Persönlichkeitsstruktur aufweisen und durch ihre Haltlosigkeit und Beeinflussbarkeit in die Delinquenz hineingerutscht sind und weiter abzugleiten drohen, aufgrund höchstbelasteter Sozialisationsverläufe Defizite im schulischen und beruflichen Bereich aufweisen, aufgrund ihrer sozialen Bindungslosigkeit und geringer Kommunikationsfähigkeiten zu Vereinsamungs- und Verwahrlosungstendenzen neigen.

Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt im Einvernehmen mit dem zuständigen Jugendamt. Vor Einzug werden in einem Aufnahmegespräch die wechselseitigen Erwartungen und Zielvorstellungen abgeklärt und zwischen Betreuer und jungen Menschen die Bedingungen für den Aufenthalt im Haus durch einen schriftlichen Vertrag vereinbart.

Nach Aufnahme werden in einem diagnostischen Gespräch alle Daten erhoben, die zur Erstellung eines persönlichen Betreuungsplans erforderlich sind, der sich an seinen persönlichen Zielvorstellungen und denen der Einrichtung orientiert.

Ziele und Maßnahmen

Ziel der Einrichtung ist es, die jungen Menschen zu befähigen, in absehbarer Zeit eigenverantwortlich und selbständig zu leben. Die Ziele betreffen die Bereiche: emotionale Stabilität, soziale Fähigkeiten, individuelle Lebensplanung.

Für einen begrenzten Zeitraum soll dabei das Peter-Caesar-Haus mit seinen vorgegebenen und überschaubaren Regeln einen Schonraum bilden, in dem alte Gewohnheiten überdacht werden können. Durch alltägliche Herausforderungssituationen können neue Erfahrungen gemacht und andere Verhaltensweisen eingeübt und gefestigt werden.

Die konkreten Ziele, die kurzfristig angegangen werden, betreffen die Bereiche:

Haushalts- und Gesundheitshygiene
z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen, Arzt- und Zahnarztbesuch, Papiere und Geld, z.B. Papiere besorgen, auf Ämter und Behörden gehen, Anträge ausfüllen, Sparen lernen und Schulden tilgen, Beruf, Ausbildung und Arbeit, z.B. Berufswünsche formulieren, Bewerbungen schreiben, Vorstellungsgespräche führen, regelmäßig aufstehen und zur Arbeit gehen, Freizeit, z.B. sich sportlich betätigen, Hobbys entwickeln.

Diese Fähigkeiten sollen durch Anleitung, Hilfestellung und Begleitung erworben werden.

Weiterführende Ziele sind:

Probleme erkennen und benennen, Frustrationen ertragen, Wünsche zurückstellen, Aggressionen steuern, Konflikte erkennen und austragen, Verantwortung übernehmen. Als ergänzende Maßnahmen finden handlungs- und erlebnisorientierte gruppenpädagogische Freizeitaktivitäten statt.

Je nach Bedarf wird eine Einzelmaßnahme oder eine Gruppenmaßnahme durchgeführt. Hierbei steht das gemeinsame Handeln und Erleben im Vordergrund und wird zur Herstellung einer tragfähigen betreuerischen Beziehung genutzt.

Zudem wird der junge Mensch an Herausforderungssituationen herangeführt, durch deren erfolgreiche Bewältigung er Selbstvertrauen und Verantwortung für sich und die Gruppe entwickeln kann.

Nachbetreuung

Grundvoraussetzung für die Entlassung aus dem Haus sollte ein fester Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen sein. In der Phase der Loslösung wird der Bewohner bei der Wohnungssuche und allen den Umzug betreffenden organisatorischen Problemen unterstützt.

Auch nach Auszug soll durch die bisherigen Betreuer eine anleitende und helfende Nachbetreuung ermöglicht werden. Vor allem soll jedem ehemaligen Bewohner die Möglichkeit eingeräumt werden, an den Gruppenveranstaltungen und Freizeitaktivitäten wie bisher teilzunehmen.

Als besondere Form der Nachbetreuung kann "Betreutes Einzelwohnen" als ambulantes Angebot für die Zeit nach dem Auszug aus der Wohngruppe angeboten werden.

Darüber hinaus führt die AG Starthilfe Trier e.V. alle ambulanten Maßnahmen im Rahmen der §§ 10,12,15 JGG und der §§ 27,29,30,41 KJHG durch.