Ich bin Opfer einer Straftat geworden
Was ist TOA?
Der Täter-Opfer-Ausgleich umschreibt das Angebot an Täter und Opfer, nach erfolgter Straftat durch Einschalten eines neutralen Konfliktschlichters oder Vermittlers außergerichtlich eine von allen akzeptierte Regelung zu finden, geeignet dazu, die zwischen Täter und Opfer entstandenen Konflikte beizulegen oder zumindest zu entschärfen.
Besonders geeignet ist Konfliktschlichtung dort, wo neben dem rechtlichen Problem eine persönliche Beziehung zwischen den Betroffenen besteht oder wo wegen sachlicher und rechtlicher Komplikationen mit langwierigen und teuren Rechtsverfahren ohne vernünftiges Ergebnis zu rechnen ist.
Straftaten, bei denen eine Konfliktschlichtung in Frage kommet können sein:
Beleidigung, Sachbeschädigung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Betrug, Diebstahl, Raub, Körperverletzung und vieles mehr...
Die Möglichkeiten der Konfliktregelung sind vielfältig und abhängig von den vorhandenen Bedingungen.
Ergebnisse von erfolgreichen Konfliktregelungen können sein:
schriftliche oder mündliche Entschuldigungen direkte Begegnungen in Form von Konfrontationsgesprächen oder Schlichtungsgesprächen Schadensersatzleistungen in Form von Schmerzensgeld, Sachleistungen, Arbeitsleistungen, Geldbußen, die von beiden Parteien unter Mithilfe des Vermittlers vereinbart werden.
Ablauf des TOA
Voraussetzung für einen Täter-Opfer-Ausgleich ist die Einsicht des Beschuldigten in begangenes Unrecht und die grundsätzliche Bereitschaft zur Konfliktbeilegung und Schadenswiedergutmachung, sei es durch persönliche Aussprache, Entschuldigung oder finanzielle Entschädigungen.
Der unparteiische Konfliktschlichter oder Vermittler vereinbart zunächst ein ausführliches Einzelgespräch mit dem Beschuldigten und anschließend mit dem Geschädigten. Erst wenn die unterschiedlichen Interessen und Bedingungen abgeklärt sind, können die Beteiligten, wenn beide das wollen, in einem gemeinsamen Treffen über die Tat und ihre Folgen miteinander sprechen und sich auf konkrete Wiedergutmachungsleistungen einigen.
Sind sich die Beteiligten einig, können Wiedergutmachungsleistungen und die Beilegung des Konfliktes in einem Schlichtungsvertrag festgehalten werden. Der Vermittler überwacht die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen. Er infor-miert den Staatsanwalt oder den Richter.
Was leisten wir?
Wir bieten den zerstrittenen Parteien, den Beschuldigten und Geschädigten, die Möglichkeit: in entspannter Atmosphäre mit einem neutralen Vermittler über das Vorgefallene zu sprechen, den Konfliktgegner auf Wunsch auf neutralem Boden treffen, gemeinsam eine Lösung des Konflikts suchen, eine Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Seiten einverstanden sind eine Abmachung zu treffen, wie zukünftig miteinander umgegangen werden soll
Was bedeutet das für Sie?
Sie können als Geschädigter dem Täter gegenüber Ihre Interessen und Belange selbst vorbringen Ihren Ärger oder Ihre Verletztheit besser ausdrücken Ihre Vorstellungen über eine Wiedergutmachung äußern und Genugtuung erlangen
Was können Sie tun?
Lesen Sie diese Information bitte aufmerksam durch.
Sie können uns gerne anrufen und einen unverbindlichen Termin vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis, daß eine Beratung nur im persönlichen Gespräch erfolgen kann und nicht telefonisch.
Schildern Sie uns Ihren Konflikt! Wir werden gern mit Ihnen klären, ob eine Konfliktvermittlung für Sie in Frage kommt.