Jugendgerichtshilfe
In enger Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und in Delegation übernimmt die Starthilfe Jugendgerichtshilfen.
Bei jedem Jugendlichen (14-17 Jahre) und bei jedem Heranwachsenden (18-21 Jahre), der vor einer Hauptverhandlung steht, soll für das Gericht ein Bericht über die Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände angefertigt werden.
Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiter der Starthilfe als Jugendgerichthelfer an der Hauptverhandlung teil und machen Vorschläge für erzieherische Maßnahmen und überwachen anschließend Weisungen und Auflagen.
Diese Weisungen können Betreuungsweisungen, Arbeitsauflagen oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen sein.