"Knast Live" oder "Gitterstunde"
Als weitere kurzzeitige Maßnahme bietet die AG Starthilfe in Zusammenarbeit mit dem Freigängerhaus der Jugendstrafanstalt Wittlich Gitterstunden an. Dies stellt eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zum Freizeitarrest, pädagogischen Wochenende und anderen richterlichen Weisungen dar. Wir bieten jährlich mehrere Termine nach Bedarf für diese Maßnahme an. Die Jugendlichen werden an einem festgesetzten Termin zum Freigängerhaus der Jugendstrafanstalt in Wittlich gefahren. Dort wird zunächst ein Videofilm über den Tagesablauf in der Strafanstalt gezeigt. Danach beginnt ein Schwerpunkt der Maßnahme, ein Gespräch der Teilnehmer mit mehreren Insassen der Strafanstalt. Ein weiterer Schwerpunkt bildet das darauf folgende pädagogischen Gruppengespräch nur mit den begleitenden Betreuern.
Zielgruppe
An der Maßnahme nehmen Jugendliche und junge Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren teil. Die Jugendlichen sind Erst- und Wiederholungstäter im unteren Bereich der Deliktschwere. Eine besondere Gefährdung im Hinblick auf eine kriminelle Karriere ist ( z.B. aufgrund Milieubedingungen oder Deliktstruktur ) anzunehmen.
Zielbestimmung
Im Freigängerhaus :
Informationen aus erster Hand über Strafvollzug,
Vorurteile abbauen,
idealisierte Darstellungen anderer revidieren durch Konfrontation mit der erfahrbaren Realität
Strafvollzug Abschreckung vor neuen Straftaten:
Gefangene interviewen Teilnehmer
Straftaten und ihr Hintergrund, Welche Merkmale führen in den Strafvollzug ?
Danach in anderen Räumen ohne Gefangene :
In einem pädagogischen Gruppengespräch soll zunächst der Videofilm und das Gespräch mit den Insassen reflektiert werden.
Weitere Themen sind:
Der Tathintergrund der Straftat soll reflektiert und so der Bezug zur aktuellen Lebenssituation hergestellt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gruppengesprächs ist die Auseinandersetzung mit der auf die Zukunft bezogenen Lebensperspektive (Ausbildung, Beruf, Partnerschaft, Familie, Lebensziele als Rückhalt und Schutz vor weiteren Straftaten).
Des weiteren werden Informationen über unser Strafrechtssystem vermittelt.
Im Vordergrund steht dabei, dass dem Teilnehmer die Progression der staatlichen Sanktionen bei Wiederholungstaten verdeutlicht wird.
Wie hier schon deutlich wird, soll diese Maßnahme von den Teilnehmern nicht als Belohnung oder alternatives Freizeitangebot aufgefasst werden.
Vielmehr ist diese Maßnahme ein Arbeitsprojekt, das den Gedanken der Abschreckung durch die Konfrontation mit der Umwelt Strafvollzug und der Bewusstwerdung der eigenen Lebenssituation mit anderen rein pädagogischen Zielen im pädagogischen Gruppengespräch verbinden will
Ablauf
Nach Zuweisung werden die Teilnehmer ca. einen Monat vor dem Maßnahmetermin schriftlich eingeladen. Mit der Einladung erhalten sie einen Ablaufplan. Die Termine finden während der Woche statt.
Für Schüler und Arbeitslose werden Nachmittagstermine angeboten, für Jugendliche in Ausbildung Abendtermine.
Die Maßnahme wird mit Hin- und Rückfahrt ca. 4 Stunden dauern. Eine Gruppe von maximal 5 Teilnehmern wird von 2 Betreuern begleitet. Treffpunkt für die Teilnehmer ist unsere Beratungsstelle. Bei Nichterscheinen werden die Teilnehmer zu Beginn der Maßnahme nach Möglichkeit zu Hause aufgesucht und abgeholt. Nach Durchführung einer Maßnahme erhalten das zuweisende Gericht und das zuständige Jugendamt eine Teilnahmebestätigung und einen Bericht über den Ablauf.
Um eine zu kleine Gruppengröße zu vermeiden und damit die Kosten je Teilnehmer möglichst gering zu halten, wird ein neuer Termin erst dann festgelegt, wenn mindestens 5 Zuweisungen erfolgt