Betreutes Wohnen
Als ergänzende Maßnahme zu den sozialtherapeutischen Wohngruppen bietet die AG Starthilfe “Betreutes Wohnen“ an.
Diese Maßnahme richtet sich an ältere Jugendliche und junge Volljährige, die entweder nicht mehr zu Hause wohnen können, aber noch einen beschützenden Rahmen benötigen oder sich aus stationären Angeboten loslösen müssen und eine Verselbstständigung anstreben.
Bei dieser Maßnahme leben die jungen Leute in einer eigenen, angemieteten Wohnung, besuchen die Schule oder machen eine Ausbildung und lernen, die alltäglichen Anforderungen mit Hilfe eines Betreuers zunehmend selbstständig zu bewältigen.
Ein Bezugsbetreuer steht als Ansprechpartner und Begleiter in Absprache mit dem Jugendamt bis zu 10 Stunden wöchentlich für den jungen Menschen zur Verfügung unterstützend in allen finanziellen, wirtschaftlichen und persönlichen Belangen. Rechtsgrundlage
Die Hilfe wird bei vorliegender jugendhilferechtlichen Voraussetzungen gem. § 27 KJHG, in Verbindung mit § 34 KJHG du § 41 KJHG, gewährt.