Betreuungsweisung
Die gesetzliche Grundlage der Betreuungsweisung
Auf der Grundlage des § 10 JGG kann der Jugendrichter verfügen, dass sich ein Jugendlicher von drei bis zu zwölf, in der Regel sechs Monate lang, der Betreuung durch einen Betreuungshelfer unterzieht.
Der theoretische Bezugsrahmen der Betreuungsweisung
Der theoretische Bezugsrahmen in der Betreuungsweisung wird stark bestimmt durch Erziehungsdefizite bzw. defizitäre Umwelteinflüsse beim jeweiligen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.
Von daher gesehen richtet sich die sozialpädagogische Absicht dieser Maßnahme hauptsächlich auf die Veränderung bzw. Erweiterung von Einstellungen und Verhaltensweisen.
Folgende Bereiche sollten dabei in Betracht gezogen werden:
Konfliktfähigkeit, Gruppenfähigkeit (eingeschränkt in der Betreuungsweisung), Planungsfähigkeit, gemeinschaftliches Handeln und praktische Lebensbewältigung.
Rahmenbedingungen der Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung ist Teil der Jugendgerichtshilfe und kann im Rahmen einer Diversion oder als Weisung in der Hauptverhandlung erfolgen.
Bereits frühzeitig sollte die Bereitschaft des Jugendlichen/ jungen Volljährige, sich betreuen zu lassen, abgeklärt werden.
Deshalb ist im Idealfall der Kontakt zwischen Betreuer und zu Betreuendem bereits vor der Hauptverhandlung herzustellen und die Bedingungen abzuklären, damit der Jugendliche/ junge Volljährige weiß, worauf er sich einlässt. Auch ist die Teilnahme des Betreuers an der Hauptverhandlung anzustreben.
Mögliche Arbeitsmethoden in der Betreuungsweisung
Während der mehrmonatigen Betreuung sollte versucht werden, mit unterschiedlichen Arbeitsmethoden, beim Jugendlichen Lernprozesse einzuleiten.
Es lassen sich zwei methodische Schwerpunkte unterscheiden:
a) der handlungs- und erlebnisorientierte Ansatz
(im Bereich der Freizeit, soziale Trainingseinheiten....)
b) der themenorientierte Ansatz
(verbale Methoden im Einzelgespräch, Rollenspiele....)
Mit welchem Ansatz nun der Betreuungshelfer vorrangig arbeitet, hängt vom jeweiligen Jugendlichen ab. Es lassen sich auch beide Ansätze kombinieren.
Ein weiterer wichtiger methodischer Aspekt innerhalb der Betreuungsarbeit ist die Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Jugendlichen, wie Schule und Familie;
d.h. es sollte nicht nur die Persönlichkeit des Jugendlichen, sondern auch seine Bezugspersonen (Eltern, Geschwister, Freund, Freundin) mit einbezogen werden, die den Jugendlichen bei seinen Bemühungen zur Verhaltensänderung unterstützen müssten. Elternarbeit wird als besonders wichtig angesehen.
Die Praxis sieht allerdings in diesem Punkt in den wenigsten Fällen befriedigend aus. Die Eltern sind - wenn überhaupt - im Höchstfalle zu einem oder zwei Gesprächen bereit.
Zielvorstellungen
Die Ziele in der Betreuungsweisung bestimmen sich durch Erziehungsdefizite bzw. defizitäre Umwelteinflüsse auf den Jugendlichen und deren Folgeprobleme
(z.B. Begehung von Straftaten, Unfähigkeit ein eigenständiges Leben zu führen usw.). Es handelt sich hierbei vorwiegend um Einstellungen und Verhaltensweisen in folgenden Bereichen:
a) Konfliktfähigkeit
Konfrontation mit der Einstellung, dass man bestimmte Probleme nur mit der Faust lösen kann. Vermittlung von verbalen Methoden der humanen Durchsetzung von Interessen, Lösung von Konflikten.
b) Gruppenfähigkeit
Respektieren, Akzeptieren anderer Personen, Kritikfähigkeit (Kritik geben und nehmen), Einsicht in Gruppenmechanismen/Cliquen (Mackerverhalten, den großen Mann spielen, sich behaupten durch Prahlereien), Diskursfähigkeit (sich auseinandersetzen mit Argumenten, eigenen Standpunkten, andere ausreden lassen, zuhören können), sich in andere einfühlen können (einfühlendes Verstehen), partnerschaftliches Verhalten (z.B. zur Freundin), Förderung der Ausdruckfähigkeit von Gefühlen.
c) Planungsfähigkeit
Wie gestalte ich meine Zeit, bewusster Umgang mit Bedürfnissen ( was brauche ich, mit welchen Mitteln kann ich meine Bedürfnisse erfüllen?), Entwicklung von realistischen Zukunftsperspektiven, Planung im kleinen persönlichen Bereich (Geld verdienen, Lebensmittel besorgen, etc.)
und im längerfristigen Bereich (z.B. Berufsausbildung), sich über den Sinn seines Lebens bewusst werden (dem Sinn meines Lebens auf der Spur. . .).
d) Gemeinschaftliches Handeln
Fähigkeit zusammen mit anderen eine sinnvolle Aktion durchzuführen (Kooperation), ein gemeinsames Problem gemeinsam zu lösen, Fähigkeit zusammen mit anderen Personen gegenseitiges Vertrauen zu entwickeln
e) Praktische Lebensbewältigung
Vernünftiger Umgang mit Geld ( Eröffnung eines Kontos, eines Sparbuchs, etc.), vernünftiger Umgang mit Alkohol und anderen Suchtmitteln (Ursachen, Folgen, Therapiemöglichkeiten), Sinnvolle Freizeitgestaltung ohne viel Geldverbrauch, Förderung der Einsicht über die existentielle Notwendigkeit von Arbeit, Information über kriminelles Verhalten - Was heißt Jugendkriminalität überhaupt?, Auswirkungen von Jugendkriminalität für die Gesellschaft, die Familie, für mich, Hintergründe und zivilrechtliche Folgen einer Straftat, Gesetze, wozu Gesetze?, Erwachsen werden, ohne kriminell zu werden, Alternativen - Hilfen – Erschwernisse.
Inhaltlich / methodische Ausgestaltung einer Betreuungsweisung
Angelehnt an ein Konzept von Possinger, das für soziale Trainingskurse entwickelt wurde, wird anschließend ein Phasenmodell einer idealtypischen Betreuungsweisung vorgestellt. In den meisten Fällen lassen sich die hier aufgeführten Phasen jedoch nicht definitiv voneinander trennen.
Sie können zeitlich verschoben werden und die Übergänge sind meist fließend. Zeitlicher Aufwand Der zeitliche Aufwand beträgt für eine Betreuungsweisung 15 Std./ pro Monat. Dabei wird in der Anfangszeit ein größerer Zeitaufwand nötig sein, um die Kontakte zu Jugendamt, Familie und Schule herzustellen oder anstehende Behördengänge zu begleiten. Gegen Ende der Betreuung wird sich der Zeitaufwand möglicherweise verringern.
Nach Möglichkeit soll die Betreuungsweisung durch die Teilnahme an handlungs- und erlebnispädagogischen Wochenenden ergänzt werden, um Verhaltensweisen im Bereich Gruppenfähigkeit und Gemeinschaftliches Handeln zu trainieren.
Abschließende Bemerkung
Die Betreuungsweisung ist eine Kurzmaßnahme für Jugendliche bei Erst- bzw. Frühkriminalität. Sie bietet dem Jugendlichen Möglichkeiten zur Selbstreflexion und Verhaltensänderung unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes. Eine solche Maßnahme kommt somit dem Erziehungsgedanken des JGG sehr nahe.