Arbeitsweisungen
Sowohl im Rahmen der Diversion als auch als richterliche Weisungen wird die Ableistung gemeinnütziger Stunden verhängt.
Die Stundenanzahl kann von zwei Stunden insgesamt bis wöchentlich zwanzig Stunden betragen. Bei der Ableistung der Arbeitsweisungen steht nicht der pädagogische Gedanke im Vordergrund sondern der Sühnegedanke.
Hier ist es oft schwierig, den Jugendlichen die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme näher zu bringen.
Darüber hinaus haben die Jugendlichen wenig Erfahrung und müssen teilweise bei der Arbeit angeleitet und beaufsichtigt werden.
Deshalb hat die Starthilfe Arbeitsprojekte entwickelt:
Neben allen möglichen Reinigungsarbeiten werden die Jugendlichen bei Bastelarbeiten eingesetzt. Die Starthilfe stellt Holz- und Tonsachen her (Holzspielzeug, Tonbroschen, Tontiere) und verkauft diese zugunsten von erlebnis- und abenteuerorientierten Wochenendfreizeiten mit den zu betreuenden Jugendlichen der Starthilfe auf Flohmärkten und Weihnachtsmärkten.